Das Verkehrswendebündnis Lüneburg begrüßt die Tour de Verkehrswende

Am 23.08.2023 machte die Tour de Verkehrswende Halt in Lüneburg und wurde vom Verkehrswendebündnis Lüneburg begrüßt.

Foto (c) Malte Hübner

(C) Malte Hübner

„Warum nicht Bullerbü?“

Das berühmt gewordene Zitat der ehemaligen Kandidatin um das Amt der Ersten Bürgermeisterin von Berlin „mehr Bullerbü in der vibrierenden Hauptstadt“ ist eines der Mottos der Tour de Verkehrswende 2023, die am 23. August 2023 in der Hansestadt Lüneburg Station machte.

Etwa 40 engagierte Radelnde wurden bei der Ankunft auf dem Lüneburger Marktplatz von noch einmal so vielen Radfahrerinnen und Radfahrern von der Bardowicker Mühle aus begleitet.

Die Gruppe fährt in zehn Etappen von Bremerhaven bis nach Berlin, um dort eigene Forderungen sowie jeweils drei konkrete Wünsche aus den Etappenorten an die Bundesregierung zur Verbesserung der Radverkehrssituation zu übergeben. In Lüneburg hat das Verkehrswendebündnis aus ADFC, Fridays for Future, Fuss e.V., Klimaentscheid, Klimakollektiv, Lastenräder für Lüneburg, Parents for Future, Radentscheid und VCD, die Gruppe vor der dem Rathaus empfangen. Thomas Kolbeck hat die Ziele und Aktivitäten des Bündnisses erläutert und eine „Botschaft für Berlin“ mitgegeben. Die drei Lüneburger Wünsche für die Verkehrswende sind 1. Tempo 30 innerorts, 2. jährlich eine Milliarde Euro für den Ausbau sicherer Radwege, 3. keine neuen Autobahnen.

Gründe für diese Forderungen:

1. Tempo 30 innerorts

In Stadt und Landkreis Lüneburg sind in den vergangenen Jahren die Benutzungspflicht für Radwege an vielen Stellen aufgehoben worden und zwar insbesondere dort, wo sich Radwege im schlechten Zustand befinden. Statt der Sanierung bzw. des Baus durchgehender, sicherer und komfortabler Radwege (Oberflächenqualität, Breite) wird der Radverkehr in den Mischverkehr mit KFZ und Schwerlastverkehr geschickt, vielfach ohne dass sichernde Maßnahmen bzw. eine Kenntlichmachung für Autos und LKW erfolgten. Eine Ausnahme stellt hier die Gemeinde Adendorf dar, die mit Piktogrammketten das Signal gegeben hat „hier fahren Fahrräder regelhaft auf der Straße“. Durch das Aufheben von Radwegen und oft genug auch das abrupte Ende eines Radweges müssen Radfahrende innerorts Straßenseiten wechseln (Beispiel Ortseingang Kirchgellersen und Westergellersen von Westen kommend, Ortsmitte Reppenstedt), um entweder auf die Straße oder auf den benutzungspflichtigen Radweg zu wechseln. Das sind echte Gefahrenstellen, die durch Tempo 30 entschärft würden. Generell ist das Gefährdungspotenzial für Radfahrende im Mischverkehr deutlich geringer, wenn der motorisierte Verkehr mit Tempo 30 unterwegs ist. Da nicht nur junge, agile Menschen Rad fahren, sondern alle Menschen daran teilhaben sollen, ist Sicherheit eines der wichtigsten Ziele der Verkehrsentwicklung und –politik!

Die aktuelle Rechtslage in der StVO verhindert, dass Städte und Gemeinden auf Hauptverkehrsstraßen selbst entscheiden dürfen, wo sie aus Sicherheits- oder auch Lärmschutzgründen Tempo 30 anordnen. Der Initiative Lebenswerte Städte, die eine Änderung der Rechtslage fordert, haben sich bereits rund 700 Städte und Gemeinden in Deutschland angeschlossen. Das Bundesverkehrsministerium scheint aber kommunalen Verwaltungen nicht zuzutrauen, diese Entscheidungen in eigener Zuständigkeit treffen zu können. Der ADFC unterstützt die Forderung, dass die Entscheidung über Tempo 30 innerorts Städte und Gemeinden grundsätzlich nach eigenem Ermessen entscheiden sollen.

2. Jährlich eine Milliarde für den Ausbau sicherer Radwege

Deutschlandweit ist der Investitionsbedarf in sichere und qualitätvolle Radwege gigantisch. Die Länderverkehrsminister haben daher die Forderung an den Bund gerichtet, künftig mehr Geld für den Ausbau zugunsten des klimafreundlichen und CO2-armen Radverkehrs zur Verfügung zu stellen.

In 2022 standen 750 Millionen Euro, in 2023 nur noch 560 Millionen zur Verfügung und im Haushaltsplan 2024 hat das FDP-geführte Bundesverkehrsministeriums sogar nur 400 Millionen vorgesehen. Damit finanziert die aktuelle Ampelkoalition den Radverkehr schlechter als die frühere große Koalition. Wer hätte das erwartet? Der Vollständigkeit halber ist hier zu ergänzen, dass die Erwartungen an die Steuereinnahmen beim Bund in den kommenden Jahren laut der unten stehenden, vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Berechnung steigen werden.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/06/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-ergebnisse-steuerschaetzung-mai-2023-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

3. Keine neuen Autobahnen

Deutschland ist das europäische Land mit dem dichtesten Autobahnnetz – schon heute. Deutschland verfehlt die Klimaziele im Verkehrssektor - schon heute. Trotzdem sollen gemäß Bundesverkehrswegeplan bis 2030 noch rund 800 Autobahnkilometer neu gebaut werden. Damit werden weitere Flächen versiegelt, obwohl das Gegenteil notwendig ist. Damit werden Finanzmittel dem dringenden Ausbau des ÖPNV und Radverkehrs entzogen. Und nicht zuletzt ist hinlänglich bekannt: mehr Straßen erzeugen mehr Verkehr, obwohl das Gegenteil notwendig ist.

Norddeutschland würde durch den Bau der A20, A26 sowie der A39 – direkt vor unserer Haustür – stark von den Eingriffen in Natur und Landschaft betroffen sein. Der ADFC hält diese Vorhaben nicht für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik.

Die Tour de Verkehrswende, die von Changing Cities organisiert und durchgeführt wird und am 1. September u.a. die Lüneburger Forderungen in Berlin übergibt, war daher ein gern gesehener Gast in der Hansestadt und wir hoffen, dass alle Radfahrer:innen gesund und fröhlich in Berlin ankommen und die Bundesregierung sich intensiv mit den Forderungen der Menschen auseinandersetzt, die in lebenswerten Städten (und auch Dörfern) leben möchten.

 


https://lueneburg.adfc.de/neuigkeit/das-verkehrswendebuendnis-lueneburg-begruesst-die-tour-de-verkehrswende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Wann hat der Infoladen geöffnet ?

    Der Infoladen hat jeden Samstag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr geöffnet.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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