Fehlgriffe im Schilderwald... und weitere Fehler
Der zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Carl-Friedrich-Goerdeler neu erstellte Abschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße bietet aufmerksamen Menschen eine Fülle erstaunlicher Details. Beispiele gefällig? Gerne!
Aktualisierung 6.3.2025
Das falsche Verkehrszeichen VZ 241-31 “Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts” ist jetzt durch das richtige VZ 241-30 “Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links” ersetzt worden - siehe letztes Bild bei Downloads.
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Der Wartebereich der Bushaltestelle Theodor-Haubach-Straße/Westseite ist als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. Das geltende Verkehrsrecht schließt dies aus. Kurz vor der Aufstellung dieses Schildes wurde ein als falsch bemängeltes Schild “gemeinsamer Geh- und Radweg” an der Bushaltestelle Brockwinkler Weg entfernt.
Nur wenige Meter entfernt weist die Verkehrsfläche auf dem westlichen Hochbord in der Nähe des Kreisverkehrs eine weitere Falschbeschilderung auf. Hier steht das Verkehrszeichen VZ 241-31 “Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts” - ein Schild für einen linksseitigen Radweg. Wir sind aber auf der rechten Straßenseite. Richtig ist hier VZ 241-30 “Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links”.
Ordnungswidriges Befahren des Gehweges mit dem Fahrrad kann ein Bußgeld von 55 EUR oder mehr nach sich ziehen.
Es gibt nach dem Umbau der Straße weitere Mängel. Nördlich der Einmündung der Theodor-Haubach-Straße ist für den Radverkehr ein Schutzstreifen direkt neben einem Parkstreifen abmarkiert. Den vorgeschriebenen Sicherheitsbereich zwischen Parkstreifen und Schutzstreifen sucht man hier vergeblich. Er ist nicht vorhanden. Damit bewegen sich die auf diesem Schutzstreifens Radelnden vollständig in der Dooring-Zone parkender Kraftfahrzeuge. Wir empfehlen darum, dort links neben diesem Streifen zu fahren. Nur so kann man Unfälle durch das Öffnen von Kfz-Türen sicher auszuschließen.