Neuer Radweg Reppenstedt - Vögelsen

Von Reppenstedt bis nach Vögelsen ist entlang der Brockwinkler Strasse ein neuer Radweg fertiggestellt worden.

Erwin Habisch
Poller sichern den Weg vor Autofahrern © Erwin Habisch

Pendler aus Reppenstedt in Richtung Hamburg haben jetzt eine Alternative:
Ein neuer von der Straße getrennter Radweg von Reppenstedt über Gut Brockwinkel nach Vögelsen ermöglicht jetzt eine schnelle, komfortable Verbindung mit dem Rad zum Bardowicker Bahnhof.
Der Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen.
Wir finden es gut, dass

  • mit 2,50 Meter Breite Begegnungsverkehr auch mit Lastenrädern oder Kinderanhängern kein Problem ist.
  • bei Brockwinkel der Radweg Reppenstedt-Vögelsen Vorfahrt gegenüber Kfz-Verkehr aus Lüneburg hat.

Kaum fertiggestellt wurde der Weg durch Autofahrer befahren und beschädigt. Man hat schnell gehandelt und Poller gesetzt, um dies künftig zu verhindern. Durch asymmetrische Setzung der Poller ist auf einer Seite der Poller genug Platz für Radanhänger und Rollstuhlfahrer.
Der neue Radweg war im September ein Thema der verkehrspolitischen Radtour zum ADFC-Fahrradklimatest 2022 in Reppenstedt. Für noch mehr Sicherheit haben wir vorgeschlagen, in Brockwinkel dem Radverkehr auf beiden Überführungen über die Fahrbahn Vorfahrt zu geben. Seit Anfang November hat der Radverkehr nach Vögelsen beim Gut Brockwinkel Vorrang vor Kfz aus Richtung Lüneburg.
Für die Sicherheit des Schulverkehrs sollte dort auch die Überführung des Radverkehrs von der Westseite auf die Ostseite Vorrang vor dem Kfz-Verkehr erhalten.

Seit Anfang November ist auch der beim Gut Brockwinkel abzweigende Radweg nach Lüneburg neben dem Brockwinkler Weg fertiggestellt.

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Radweg Zwischen Reppenstedt und Brockwinkel

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Radweg in Höhe Gut Brockwinkel

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Autofahrer haben den Radweg durch Befahren beschädigt

Autofahrer haben den Radweg durch Befahren beschädigt

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Poller zum Schutz vor Zerstörung durch Autofahrer

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Vorfahrt für Radfahrer

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https://lueneburg.adfc.de/neuigkeit/neuer-radweg-reppenstedt-voegelsen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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