Stellungnahme des ADFC Lüneburg zum Umbauplan des Landwehrkreisels in Bardowick
Der Landwehrkreisel in Bardowick ist seit Jahren ein Unfallschwerpunkt. Ein Umbau des Kreisels soll zur Entschärfung der Situation beitragen.

Der ADFC Kreisverband Lüneburg begrüsst die geplante Entschärfung des Unfallschwerpunkts am Landwehrkreisel im Zuge der Kreisstrassen 46 und 51 ausdrücklich. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung und der besonderen Bedeutung der Strecke als kürzeste Pendlerroute zwischen Bardowick und Lüneburg ist eine sichere Neugestaltung des Knotenpunktes dringend erforderlich. Bereits im Klimaschutz-Teilkonzept Radverkehr des Landkreises Lüneburg wird der Bereich Hamburger Strasse/Hamburger Landstrasse/Schwarzer Weg als Unfall- und Gefährdungsschwerpunkt benannt. Die K 46 ist stark durch den Kfz-Verkehr belastet und zugleich als Route erster Ordnung im Radverkehrskonzept eingestuft. Damit kommt ihr eine herausragende Bedeutung für den Alltagsradverkehr zu.
Die im Erläuterungsbericht genannten Unfallzahlen mit Personenschäden, darunter zahlreiche Radfahrende, unterstreichen den Handlungsbedarf. Die zugrunde liegenden Radverkehrszählungen stammen aus dem Jahr 2016. Angesichts der allgemeinen Entwicklung ist jedoch von weiter gestiegenen Radverkehrszahlen auszugehen. Eine erneute Zählung würde an der Einstufung als bedeutende Radverkehrshauptroute nichts ändern. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Radverkehr in der Planung einnehmen muss.
Positiv bewertet der ADFC den Verzicht auf den bisherigen Bypass sowie die geplante Führung des Fuß- und Radverkehrs auf einem umlaufenden, durch Grünflächen abgesetzten gemeinsamen Geh- und Radweg. Auch die vorgesehenen Querungshilfen mit ausreichender Aufstellfläche, die ausdrücklich für Lastenräder geeignet sind, werden begrüsst. Besonders wichtig ist die im Erläuterungsbericht zugesagte Bevorrechtigung des Fuß- und Radverkehrs an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs.
Allerdings besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des Abstands der Querungsfurten zur Kreisfahrbahn. Dieser beträgt laut Planzeichnung 5,5 Meter. Da Radwege ab einem Abstand von etwa fünf Metern nicht mehr eindeutig als straßenbegleitend gelten, könnte die beabsichtigte Vorfahrtregelung rechtlich in Frage stehen. Um die Bevorrechtigung baulich eindeutig sicherzustellen, regen wir an, die Furten näher an die Kreisfahrbahn heranzurücken oder entsprechend anzupassen. Eine Wartepflicht für den Radverkehr auf dieser Route erster Ordnung lehnen wir ausdrücklich ab.
Darüber hinaus sollte eine mögliche Zweirichtungsführung klar markiert werden. Der gemeinsame Geh- und Radweg im östlichen Bereich sollte möglichst drei Meter breit ausgeführt werden, um Begegnungsverkehr sicher zu ermöglichen. Während der einjährigen Bauzeit bitten wir darum, Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr so gering wie möglich zu halten und notwendige Umleitungen deutlich auszuschildern.
Die vollständige Stellungname ist hier rechts als PDF-Datei abrufbar.