Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Lüneburg

Tempo 30 im Brockwinkler Weg

Der ADFC Lüneburg hat zur Sitzung des Mobilitätsausschusses der Hansestadt Lüneburg am 11.10.2023 den Antrag eingereicht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Brockwinkler Weg innerorts auf 30 km/h herabsetzen.

Brockwinkler Weg
Brockwinkler Weg, entgegenkommendes Fahrzeug © ADFC Lüneburg

Der Brockwinkler Weg wird in starkem Maße vom Radverkehr frequentiert. Dazu gehört auch der Schulweg vieler Schüler von Reppenstedt zur Herderschule am Ochtmisser Kirchsteig.

Durch die Fertigstellung des neuen Radweges im außerörtlichen Bereich von Brockwinkler Straße und Brockwinkler Weg wird der Radverkehr auf diesem Abschnitt wahrscheinlich deutlich zunehmen.
Einen weiteren Schub lässt das neue Wohngebiet nördlich des Wienebütteler Weges erwarten. Der Brockwinkler Weg liegt zu großen Teilen im Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 174
„Am Wienebütteler Weg“. Er dient der verkehrlichen Anbindung dieses neuen Wohngebiets.

Der Radverkehr sieht sich an den durch parkende Fahrzeuge verengten Fahrbahnabschnitten häufig von entgegenkommenden oder überholenden PKW in gefährdender Weise bedrängt. Er hat innerorts keine separaten Verkehrsflächen und wird daher im Mischverkehr mit Kfz geführt.
Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) führen hierzu aus:
"Fahrbahnen im Mischungsprinzip oder mit weicher Separation werden nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger eingesetzt."
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO weist zu den §§ 39 - 43 „Sicherheit vor Leichtigkeit“ aktuell an:
"Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor." Radfahrer sind auch Verkehrsteilnehmer. Ihre Sicherheit hat Vorrang vor ein paar Sekunden Zeitgewinn für Autofahrer.

Tempo 30 wird im Brockwinkler Weg nicht alle Probleme lösen können, aber doch für mehr Sicherheit sorgen.

Die Verwaltung behauptet in ihrer Stellungnahme, dies sei nicht möglich, weil es sich um eine Gemeindeverbindungsstrasse handele, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen diene. Sie behauptet darin ferner, dass der Brockwinkler Weg "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden" diene. Ein ehemaliger landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg mit gerade einmal 3 Metern asphaltierter Fahrbahnbreite, auf der nicht einmal rechtskonformes Überholen von Radfahrern möglich ist (2 Meter Mindestabstand außerorts) als Ausschlußgrund?

Womit verbindet diese Straße Lüneburg? Mit Reppenstedt! Der überörtliche Verkehr hat daher dort den gleichen Umfang. In Reppenstedt sieht man den notwendigen Spielraum in der StVO für die Einrichtung einer streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung als gegeben an. Dort gibt innerorts es eine Ausweisung als Tempo-30-Strasse auf der schnurgeraden Brockwinkler Straße auf knapp 700 Metern Strecke ab Ortseingang.
Die in der Stellungnahme der Verwaltung behauptete Kurvenlage am Orteingang von Reppenstedt gibt es dort nicht - siehe Karte.
Es handelt sich in Reppenstedt an der Brockwinkler Straße wie in Lüneburg am Brockwinker Weg um ein Wohngebiet.

Das Straßengesetz (StrG) definiert in der Fassung vom 7.2.2023 in § 3 Gemeindeverbindungsstraßen so:
"das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets..."
Bis zum Ortsausgang ist der Brockwinkler Weg also keine Gemeindeverbindungsstraße.

Der Ausschuss folgte den Ausführungen der Verwaltung und hat folgenden Beschluss gefaßt:
"Die Verwaltung setzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brockwinkler Weg im Sinne des Antrags des ADFC um, sobald der notwendige rechtliche Spielraum in der StVO hergestellt wird."

Die Verwaltung thematisiert nur eine Tempo-30-Zone. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Brockwinkler Weg bis zum Ortsausgang hat die Verwaltung in ihrer schriftlichen Stellungnahme nicht erörtert. Warum nicht?

Im Wienebütteler Weg und der anschließenden Straße Bei Möchsgarten (zweifellos "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden" dienende Straßen) hat man zwischen Psychiatrischer Klinik und Dörnbergkreisel auf mehr als 500 Metern Strecke die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt - siehe Karte.
Davon wurde laut Beschilderung eine Strecke von 150 Metern Länge zwischen der Einmündung der Hermann-Schmidt-Strasse und der vorher schon beschilderten Strecke erst in diesem Jahr so ausgeschildert. Es geht also auch in Lüneburg, wenn es gewollt ist.

Alle Unterlagen zur Beratung unseres Antrags finden Sie hier.

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