Tempo 30 im Brockwinkler Weg

Der ADFC Lüneburg hat zur Sitzung des Mobilitätsausschusses der Hansestadt Lüneburg am 11.10.2023 den Antrag eingereicht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Brockwinkler Weg innerorts auf 30 km/h herabsetzen.

Brockwinkler Weg
Brockwinkler Weg, entgegenkommendes Fahrzeug © ADFC Lüneburg

Der Brockwinkler Weg wird in starkem Maße vom Radverkehr frequentiert. Dazu gehört auch der Schulweg vieler Schüler von Reppenstedt zur Herderschule am Ochtmisser Kirchsteig.

Nach der Fertigstellung des neuen Radweges im außerörtlichen Bereich von Brockwinkler Straße und Brockwinkler Weg wird der Radverkehr auf diesem Abschnitt wahrscheinlich deutlich zunehmen.
Einen weiteren Schub lässt das neue Wohngebiet nördlich des Wienebütteler Weges erwarten. Der Brockwinkler Weg liegt zu großen Teilen im Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 174
„Am Wienebütteler Weg“. Er dient der verkehrlichen Anbindung dieses neuen Wohngebiets.

Der Radverkehr sieht sich an den durch parkende Fahrzeuge verengten Fahrbahnabschnitten häufig von entgegenkommenden oder überholenden PKW in gefährdender Weise bedrängt. Er hat innerorts keine separaten Verkehrsflächen und wird daher im Mischverkehr mit Kfz geführt.
Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) führen hierzu aus:
"Fahrbahnen im Mischungsprinzip oder mit weicher Separation werden nur bei Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder weniger eingesetzt."
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO weist zu den §§ 39 - 43 „Sicherheit vor Leichtigkeit“ aktuell an:
"Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor." Radfahrer sind auch Verkehrsteilnehmer. Ihre Sicherheit hat Vorrang vor ein paar Sekunden Zeitgewinn für Autofahrer.

Tempo 30 wird im Brockwinkler Weg nicht alle Probleme lösen können, aber doch für mehr Sicherheit sorgen.

Die Verwaltung behauptet in ihrer Stellungnahme, dies sei nicht möglich, weil es sich um eine Gemeindeverbindungsstrasse handele, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen diene. Sie behauptet darin ferner, dass der Brockwinkler Weg "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden" diene. Ein ehemaliger landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg mit gerade einmal 3 Metern asphaltierter Fahrbahnbreite, auf der nicht einmal rechtskonformes Überholen von Radfahrern möglich ist (2 Meter Mindestabstand außerorts) als Ausschlußgrund?

Womit verbindet diese Straße Lüneburg? Mit Reppenstedt! Der überörtliche Verkehr hat daher dort den gleichen Umfang. In Reppenstedt sieht man den notwendigen Spielraum in der StVO für die Einrichtung einer streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung als gegeben an. Dort gibt innerorts es eine Ausweisung als Tempo-30-Strasse auf der schnurgeraden Brockwinkler Straße auf knapp 700 Metern Strecke ab Ortseingang.
Die in der Stellungnahme der Verwaltung behauptete Kurvenlage am Orteingang von Reppenstedt gibt es dort nicht - siehe Karte.
Es handelt sich in Reppenstedt an der Brockwinkler Straße wie in Lüneburg am Brockwinker Weg um ein Wohngebiet.

Das Straßengesetz (StrG) definiert in der Fassung vom 7.2.2023 in § 3 Gemeindeverbindungsstraßen so:
"das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets..."
Bis zum Ortsausgang ist der Brockwinkler Weg also keine Gemeindeverbindungsstraße.

Der Ausschuss folgte den Ausführungen der Verwaltung und hat folgenden Beschluss gefaßt:
"Die Verwaltung setzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Brockwinkler Weg im Sinne des Antrags des ADFC um, sobald der notwendige rechtliche Spielraum in der StVO hergestellt wird."

Die Verwaltung thematisiert nur eine Tempo-30-Zone. Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Brockwinkler Weg bis zum Ortsausgang hat die Verwaltung in ihrer schriftlichen Stellungnahme nicht erörtert. Warum nicht?

Im Wienebütteler Weg und der anschließenden Straße Bei Möchsgarten (zweifellos "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden" dienende Straßen) hat man zwischen Psychiatrischer Klinik und Dörnbergkreisel auf mehr als 500 Metern Strecke die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt - siehe Karte.
Davon wurde laut Beschilderung eine Strecke von 150 Metern Länge zwischen der Einmündung der Hermann-Schmidt-Strasse und der vorher schon beschilderten Strecke erst in diesem Jahr so ausgeschildert. Es geht also auch in Lüneburg, wenn es gewollt ist.

Alle Unterlagen zur Beratung unseres Antrags finden Sie hier.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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