Sicherheit im Radverkehr
Radfahrer brauchen durchgängig sichere ausreichend dimensionierte Verkehrswege.
Das gibt es bisher in keiner einzigen deutschen Stadt.
Auch in Lüneburg ist dafür noch viel zu tun.
Die überwältigende Mehrheit der Fahrradbesitzer läßt meistens das Fahrrad stehen, weil sie sich unsicher fühlt. Die ständige Mißachtung von Sicherheitsabständen durch Kraftfahrzeugführer ist einer der wichtigsten Gründe dafür. Radfahrer werden teils mit wenigen Zentimetern Abstand überholt und an den Bordstein abgedrängt. Im schlimmsten Fall kommt es zu tödlichen Unfällen. Wo es in Lüneburg in den vergangenen Jahren Unfälle mit Verletzten und Toten gab, können Sie hier erfahren.
Was ist ein guter Radweg? Der Initiator des Berliner Rad-Entscheids Peter Feldkamp hat das so formuliert:
"Ein Radweg ist dann ein guter Radweg, wenn ich ihn benutzen kann, wenn er breit genug ist zum Überholen und wenn ich ohne Probleme meine zehnjährige Tochter darauf fahren lassen würde."
Kraftfahrzeuge müssen innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter Abstand beim Vorbeifahren an Radfahrern einhalten.
So regelt es § 5, Absatz 4, Satz 2 der neuen Straßenverkehrsordnung vom 28.4.2020. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeugfahrer Radfahrer auf einer Straße mit nur einer Fahrspur je Fahrtrichtung bei Gegenverkehr nicht überholen dürfen.
Damit Lüneburgs Autofahrer diesen Sicherheitsabstand nicht ständig "vergessen", kann man jetzt bei uns im Infoladen gelbe Warnwesten erwerben, die darauf hinweisen.
Besonders hoch ist laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer der Anteil zu dicht Überholender bei Bus- (89 % !) und LKW-Fahrern (69 %). Bei PKW-Fahrern liegt er bei 48 %. Bei Motorradfahrern ist er mit 30 % am geringsten.