
Alter Hessenweg © Uwe Wenk
Verkehrsplanung wie in alten Zeiten
Umbau Dahlenburger Landstraße und Alter Hessenweg (Häcklingen)
Die interessierten Mitglieder der Stadtgesellschaft trauten ihren Augen und Ohren kaum, als in der Sitzung des Mobilitätsausschusses der Stadt Lüneburg am 17. April 2024 die Planungen zum Umbau der Dahlenburger Landstraße und des Alten Hessenwegs vorgestellt wurden.
In der aktuellen, urbanen Mobilitäts- und Stadtplanungsfachwelt nehmen Entwicklungsziele wie Klima- und Hitzeschutz, Stärkung der urbanen Nahmobilität (Lärmschutz!) und Vermeidung weiterer Versiegelung einen hohen Stellenwert ein.
In Lüneburg wurden im Jahr 2024 stattdessen Straßen verbreitert - das war die vergangenen Jahrzehnte bereits das Planungsprimat: Der motorisierte Verkehr muss beste Bedingungen bekommen. Dass parallel ein Nachhaltiger urbaner Mobilitätsplan (NUMP) erarbeitet wurde, wirkt da wie ein (teures) Feigenblatt.
Bei der Vorlage zum Alten Hessenweg ist die geplante Fahrbahnbreite mit 5,50 Metern angegeben. Die Fahrbahn sollte und wurde dort jedoch auf 7 Meter verbreitert, wovon 1,50 Meter auf den Schutzstreifen entfallen. (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung: "Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn.") Im NUMP ist die Straße als "Vorrang Radverkehr" ausgewiesen, was eine Fahrradstraße nahelegt - zumal es sich um einen Schulweg handelt.
In der Ratsvorlage ist der "einseitige Gehweg, der für Radfahrende in beide Richtungen freigegeben ist" im Folgenden als "Geh- und Radweg" bezeichnet.
"Geh- und Radwege" sind entweder durch Schild 241 (getrennter Rad- und Gehweg) oder durch Schild 240 (gemeinsamer Rad- und Gehweg) ausgewiesen. Das ist hier nicht der Fall.
Als Medien sind rechts auch die Vorlagen der Verwaltung im Ratsinformationssystem aufrufbar.