PKW missachtet Wartepflicht

PKW kommt der Wartepflicht (hat Hindernis auf seiner Fahrbahnseite) nicht nach und bedrängt den Radverkehr © ADFC

Verengung an der Schomakerstraße

Schomakerstraße - Jetzt sicherer?

"Es wird enger – für mehr Sicherheit" titelte die LZ in ihrer Ausgabe vom 24.03.2022. Dieses Mehr an Sicherheit will die Hansestadt in der Schomakerstraße mit zwei mobilen Straßeneinengungen herstellen, die auf Höhe des nördlichen Eingangs zum Friedhof und auf Höhe des Spielplatzes platziert wurden. Gedacht war diese Maßnahme als Versuch: „Damit testen wir, ob die Maßnahme den erwünschten Effekt bringt.“

Aus Sicht der Stadt hat sich dieser Effekt allem Anschein nach eingestellt. Der ADFC fragte am 14.03.2023 auf der Sitzung des Ausschusses für Mobilität nach dem Stand der Testphase. Verkehrsdezernent Moßmann teilte daraufhin mit, dass die im März 2022 geschaffene Situation mit den beiden Straßenverengungen nunmehr den Endausbaustand darstelle. Überraschung! Nähere Informationen zum "erwünschten Effekt" -  Fehlanzeige!

Der ADFC war an der Planungsphase zur Umgestaltung der Schomakerstraße beteiligt worden. Dabei wurde von uns der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn zwischen Im Hohen Garten und Elversstraße vollständig entfallen zu lassen. In diesem durch parkende Fahrzeuge verengten Abschnitt der Schomakerstraße wird der Radverkehr in schöner Regelmäßigkeit durch den KFZ-Verkehr bedrängt und gefährdet - sei es durch entgegenkommende oder überholende KFZ, für die der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 m bestenfalls eine freundliche Anregung, nicht jedoch eine gesetzliche Vorschrift darstellt.

Immerhin wurde der kritische Bereich um 15 Parkplätze verkürzt. Es verbleibt aber nach wie vor der Abschnitt zwischen Büttner- und Elversstraße. Wie das Bild zu diesem Artikel zeigt, immer noch eine akute Gefahrenquelle. Vielleicht lässt sich die Hansestadt ja eines Tages doch dazu hinreißen, auch dieses Teilstück noch zu entschärfen. Dies wäre mit wenigen Verkehrszeichen getan. Und an diesen herrscht allem Anschein nach derzeit kein Mangel, wie die Einzelbeschilderung der 13 Parkstände in der Uelzener Straße gerade gezeigt hat.

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Der ADFC als Interessenvertretung der Lüneburger…

https://lueneburg.adfc.de/artikel/verengung-an-der-schomakerstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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