„Bettelampel“ schließt Radverkehr aus - wenn High-Tech auf Fahrräder trifft
Die Sternkreuzung bleibt ein Beispiel dafür, wie der Radverkehr trotz vermeintlich moderner Technik einfach ignoriert werden kann.
Auch an dieser Kreuzung darf der Radverkehr laut StVO die Fahrbahn benutzen, um sich dort zum Linksabbiegen korrekt einzuordnen (direktes Abbiegen).
Doch die Realität sieht anders aus: Die LSA (vulgo „Ampel“) bleibt für den Radverkehr, der aus der Soltauer Straße kommend links in die Sülztorstraße abbiegen möchte rot. Warum? Weil die in der Fahrbahn eingelassene Induktionsschleife offenbar ausschließlich KFZ erkennt – selbst wenn sie nur aus einem Smart fortwo bestehen. Fahrräder? Fehlanzeige.
Die Hansestadt Lüneburg ließ sich vom ADFC Lüneburg im August und November 2024 auf diesen Missstand hinweisen. Die Antwort: Die Schleifen seien „so sensibel eingestellt wie es an dieser Kreuzung möglich ist“. Aha. Sensibel eingestellt – aber leider nicht für alles, was unter zwei Tonnen wiegt. Es scheint, dass Fahrräder in der Welt der Induktionsschleifen nur dann existieren, wenn sie sich zu einem Konvoi zusammenschließen und dabei vielleicht noch ein E-Bike mit Anhänger mitschleppen?
Die Lösung der Hansestadt Lüneburg? Bisher keine. Die sonst so sensibel eingestellte Ampel bleibt stur rot und der Radverkehr bleibt stehen – auch wenn das Gesetz längst grünes Licht gegeben hat.
Die schnelle Lösung? Die Bedarfsschaltung deaktivieren, sodass der linksabbiegende Verkehr im Verlauf eines Umlaufes stets grün erhält – unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsaufkommen.
Bis dahin bleibt den Radfahrenden in Lüneburg nur eins: hoffen, dass zufällig ein Auto vorbeikommt und die Bettelampel gnädig auslöst. Oder eben den indirekten Weg über den Radweg zu nehmen. Wer Fahrrad fährt muss halt Zeit mitbringen.