Fahrradstraße Sülzweg

Fahrradstraße Sülzweg © Erwin Habisch

Verkehrspolitische Radtour in Reppenstedt

Am 26. September 2023 wurden vom ADFC Lüneburg in Reppenstedt mit einer verkehrspolitischen Radtour Stärken und Schwächen aus dem ADFC-Fahrradklimatest 2022 angefahren.

Teilnehmer waren der Samtgemeindebürgermeister Steffen Gärtner, der Bürgermeister Christian Purps und Ratsmitglieder.
Reppenstedt hat eine relativ gute Bewertung (Schulnote 4+) erhalten. Es liegt im Vergleich zu anderen Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern auf  Platz 58 von 474 Orten.
Im Vergleich zu Lüneburg und Adendorf fällt auf, dass sich in Reppenstedt drei Viertel als Radfahrer*in sicher fühlen. Gleichzeitig meint aber eine deutlich Mehrheit, dass man auf der Fahrbahn bedrängt und behindert wird. Ein Widerspruch, der sich dadurch auflöst, dass man fast keine Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sieht. 36 % sehen, dass es häufig Konflikte zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gibt.
Die Hälfte meint, dass Wege für Radfahrer*innen oft zu schmal sind.
Nur zwei der 27 Fragen wurden mehrheitlich negativ (Schulnoten 5 oder 6) bewertet, vier Fragen wurden von einer Mehrheit positiv (Schulnoten 1 oder 2) bewertet.

Trotz deutlicher Schwächen, die allen Teilnehmern der Tour bewusst sind, ist die Gesamtbewertung zutreffend.

Die Einzelergebnisse des ADFC-Fahrradklimatest 2022 für Reppenstedt finden Sie hier.

Eine Analyse der eindeutig positiv oder negativ beurteilten Fragen finden Sie hier.

Der ADFC Lüneburg hat Verwaltung und Rat der Gemeinde Reppenstedt und der Samtgemeinde Gellersen die Einzelergebnisse vorab zur Verfügung gestellt.

Nach der Tour wurde der Bericht überarbeitet und ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Den Bericht zu Stärken und Schwächen der Radverkehrsinfrastruktur in Reppenstedt finden Sie hier.

In letzter Zeit wurde und wird viel für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur getan. Ein neuer Radweg nach Vögelsen wurde gerade fertiggestellt. Ein von diesem am Gut Brockwinkel abzweigender Radweg nach Lüneburg ist seit Ende Oktober ebenfalls asphaltiert. Außerdem ist der Ausbau des Radwegs zum Schulzentrum Oedeme voraussichtlich bis zum Jahresende fertig. Alle Wege sind bzw. werden mit einer Breite von 2,50 Metern gebaut. Damit entsprechen diese neuen Wege der ERA 2010. Das finden wir gut.

Bei der Radtour wurden einzelne Punkte angefahren, die positiv oder negativ auffallen. Bei den Gesprächen kam zur Sprache, dass die Beseitigung einiger Kritikpunkte schon in Planung bzw. in Vorbereitung ist. So soll beispielsweise der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Dachmisser Straße außerhalb der Ortslage bis zum neuen Friedhof auf eine Breite von 2,50 Metern ausgebaut werden. Der Bau von beidseitigen gemeinsamen Geh- und Radwegen entlang der Ortsdurchfahrt (L 216) ist in Planung. Abseits der wenigen Durchgangsstraßen fährt es sich entspannt.

Größter Schwachpunkt ist die Ortsdurchfahrt L 216:

Hier bestehen starke Konflikte zwischen Rad- und Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn. Nur wenige Autofahrer wissen, dass hier Radfahrer zwischen den Einmündungen der Schlesienstraße und des Schnellenberger Wegs auf der Straße fahren dürfen, es sogar müssen, wenn sie schneller als 10 km/h fahren wollen. Besonders kritisch ist die Situation zwischen Kreisel beim Rathaus und Einmündung der Schlesienstraße. Dort dürfen Kfz wegen einer durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn nicht überholen.

Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr gibt es auf mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehenen Gehwegen. Die meisten Radfahrer fahren nicht auf der Fahrbahn, sondern auf diesen Gehwegen. Nur wenige wissen, dass sie dort maximal 10 km/h fahren dürfen und der Fußverkehr Vorrang hat.

Downloads

Radweg zwischen Reppenstedt und Vögelsen

Radweg von Reppenstedt nach Vögelsen

Copyright: Erwin Habisch

2272x1704 px, (JPG, 2 MB)

Schwachpunkt Ortsdurchfahrt L 216

Schwachpunkt Ortsdurchfahrt L 216

Copyright: Erwin Habisch

2272x1704 px, (JPG, 2 MB)

Routenplan der verkehrspolitischen Radtour

Copyright: OpenStreetmap-Mitwirkende

1808x898 px, (JPG, 495 KB)

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Der ADFC als Interessenvertretung der Lüneburger…

https://lueneburg.adfc.de/artikel/verkehrspolitische-radtour-in-reppenstedt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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